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Jedes Bügeleisen besteht aus einem Griff und einer heizbaren Platte, die durch die sogenannte Bügelsohle mit dem zu bügelnden Stoff in Kontakt tritt.
Die Beheizung des Bügeleisens erfolgt heute fast ausschließlich durch elektrische Heizelemente. Die für den jeweiligen Stoff geeignete Temperatur lässt sich dabei über einen Wahlschalter einstellen. Normalerweise sind auf der Reglerskala drei Stufen gekennzeichnet, die den Textilpflegesymbolen für die Bügeltemperatur entsprechen. Die Temperatur der Bügelsohle beträgt dabei bei der Einstellung auf einen Punkt ca. 110 °C, auf zwei Punkte ca. 150 °C und auf drei Punkte ca. 220 °C. Zur Vermeidung einer Überhitzung und zur Temperaturregelung dient ein Thermostat mit Bimetallstreifen.
Daneben gibt es auch Bügeleisen, die mit Hilfe von Chemikalien Wärme erzeugen.
Moderne Dampfbügeleisen besitzen einen Wassertank. Der an der Sohle des Bügeleisens ausströmende Dampf erleichtert das Bügeln. Eine Weiterentwicklung ist die Dampfbügelstation. Dabei wird Dampf aus einem separaten Dampferzeuger (auf dem Tisch oder unter dem Bügelbrett) durch einen Schlauch zum Bügeleisen geleitet.[2]
Großflächige Textilien wie Bettwäsche und Tischdecken können auch mit Bügelmaschinen geglättet werden. Die gewerblichen Großbügelmaschinen, sogenannte Heißmangeln mit einem Durchlauf in der Breite von Bettbezügen, wurden früher häufig auch in eigenen Betrieben zur Selbstbedienung zur Verfügung gestellt.
Für ein zweites Fernsehprogramm begann die Deutsche Bundespost um 1960 mit dem Aufbau einer zweiten Senderkette. Diese sendete im UHF-Bereich, was eine zweite Antenne und einen Fernsehapparat mit erweitertem Frequenzbereich erforderte. Für ältere Empfänger hielt der Handel spezielle, ca. 80 DM teure UHF-Konverter bereit. Bei der Senderplanung spielte – genau wie beim ersten Programm – ein optimaler Empfang in möglichst vielen Teilen der DDR eine wichtige Rolle. Um die Senderkette schon einmal nutzen zu können und die Zuschauer zum UHF-Empfang zu animieren, gestattete man der ARD mit dem Programm ARD 2 ein befristetes zweites Programm, das täglich von 20:00 bis 22:00 Uhr sendete. Sendestart war am 1. Mai 1961 im Sendegebiet des hr und einen Monat später bundesweit.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im 1. Rundfunk-Urteil vom 28. Februar 1961 das sogenannte „Adenauer-Fernsehen“, die Deutschland-Fernsehen GmbH, untersagt hatte und die volle Rundfunkkompetenz den Ländern zusprach, beschlossen die Länder im März 1961 unabhängig von den bisherigen Anstalten, eine zentrale gemeinnützige Fernsehanstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Am 6. Juni 1961 unterzeichneten die Ministerpräsidenten auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Stuttgart den Staatsvertrag über die „Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Zweites Deutsches Fernsehen“. Nachdem bis zum 1. Dezember 1961 nicht alle Länder den Vertrag ratifiziert hatten, trat der Staatsvertrag an diesem Tag zwar in Kraft, aber nur in den Ländern, die bis dahin die Ratifizierungsurkunden hinterlegt hatten (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz). Als letztes Land hinterlegte Bayern am 9. Juli 1962 die Ratifizierungsurkunde. Bei der Aufsicht über das ZDF wechseln sich die Länder in zweijährigen Perioden ab.
Bei dem Standort für den Sender gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerpräsidenten. Franz Meyers hatte sich zunächst für Essen eingesetzt, nachdem er aber mit dem Vorschlag alleine dastand, war er aber zusammen mit den übrigen Unions-Ministerpräsidenten für Mainz. Die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten befanden, Mainz sei zu provinziell und schlugen Frankfurt am Main vor. Das Argument gegen Frankfurt bestand darin, dass es keine Stadt sein sollte, in der schon eine Landesrundfunkanstalt existierte. Auf der entscheidenden Konferenz brachte Franz Meyers überraschend Düsseldorf ins Spiel. Die erste Probeabstimmung ging über Frankfurt und ergab 4 Stimmen dafür (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen), 1 Enthaltung (Niedersachsen) und 6 Stimmen dagegen, die alle von den unionsgeführten Ländern kamen. Die zweite Probeabstimmung ging über Mainz oder Düsseldorf. Sie ergab 5 Stimmen für Düsseldorf (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen), 1 Enthaltung (Niedersachsen) und 5 Stimmen für Mainz. Georg-August Zinn argumentierte daraufhin, er sei in der Sache gegen Mainz, vom Persönlichen aber dafür, da man Peter Altmeier für seine jahrelangen Verhandlungen über ein zweites Fernsehprogramm danken müsse. Die nach getrennten Beratungen durchgeführte geheime Abstimmung ergab 5 Stimmen für Düsseldorf und 6 Stimmen für Mainz.[1]
Bei der Wahl des Intendanten standen parteipolitische Überlegungen im Vordergrund. Eine Mehrheit der Unionsparteien gestattete es dem Fernsehrat, einen Vorschlag aus den eigenen Reihen zu machen, für die Wahl waren aber auch Stimmen aus den Kreisen der SPD erforderlich. So machte ein elfköpfiger Wahlausschuss einen ausgewogenen Besetzungsvorschlag: Der Legationsrat im Auswärtigem Amt Gerhard Brand sollte Intendant werden, die SPD sollte den Programmdirektor bestimmen dürfen, der gleichzeitig stellvertretender Intendant war, die CDU den Chefredakteur und die FDP den Verwaltungsdirektor. Brand lehnte aber ab, woraufhin sich der Ausschuss auf keinen Intendanten einigen konnte, es gab lediglich eine Mehrheit für Bruno Heck, der aber bei der geheimen Wahl des Fernsehrats am 27. Februar 1962 durchfiel. Ein neuer, nun sechsköpfiger Ausschuss machte daraufhin vier Vorschläge: Hans Bausch, Berthold Martin, Karl Holzamer und Wilhelm Vaillant, Mitinhaber der RIVA-Fernsehstudios. Die SPD-Mitglieder des Fernsehrats hielten alle vier Kandidaten für akzeptabel, den CDU-Mitgliedern behagten Bausch und Vaillant nicht und man entschied sich mit 16 zu 13 Stimmen zwischen Holzamer und Martin. Holzamer wurde dann mit 44 von 58 Stimmen vom Fernsehrat gewählt, bei 9 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.[2]
Um am internationalen Programmaustausch teilnehmen zu können, musste das ZDF Mitglied bei der Europäischen Rundfunkunion werden. Die Landesrundfunkanstalten gingen zunächst davon aus, das ZDF würde Mitglied bei der ARD werden. Dies lehnte man aber beim ZDF strikt ab, da man seine Unabhängigkeit in Gefahr sah, und schlug bei einem ersten Treffen mit der ARD am 12. September 1962 in Stuttgart einen Dachverband vor, dem ARD und ZDF angehören sollten. Dies behagte den ARD-Vertretern aber nicht. So beantragte der ZDF-Intendant am 2. Mai 1962 eine eigene Mitgliedschaft für das ZDF, die aber abgelehnt werden musste, da nur Stationen aufgenommen werden durften, die schon ihren Sendebetrieb begonnen hatten. Weil die Positionen zwischen ARD und ZDF unverrückbar blieben, verzichtete das ZDF auf einen Programmaustausch vor Sendebeginn und beantragte dann eine erneute Mitgliedschaft. Der Verwaltungsrat der Europäischen Rundfunkunion stimmte auf seiner Sitzung vom 17. bis 20. Mai 1963 dem Antrag zu, woraufhin ARD und ZDF gleichberechtigte Mitglieder wurden.[3]
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